Datenschutzordnung
DATENSCHUTZORDNUNG (DSO)
TENNISCLUB ROT-WEISS NEU-ISENBURG e.V.
 
Informationen für Mitglieder über die Datenverarbeitung
(Art. 12, 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)
 
§ 1
Art der Daten
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (= betroffene Person beziehen) (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Ausbildungsstatus, Impf-/Genesenen/Test-Status bezüglich Covid-19, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.
 
§ 2
Pflichtdaten
1) Die in § 1 genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.
2) Eine Ausnahme hiervon ist der Impf-/Genesenen/Test-Status bezüglich Covid-19. Dieser muss nur angeben werden, wenn das Mitglied die Tennishalle des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. nutzen möchte. Die Informationen sind spätestens mit Ablauf des 31.03.2022 zu löschen.
 
§ 3
Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Präsident Michael Wagner (E-Mail: michael@wagner4mal.de); seine Stellvertreterin ist die Vizepräsidentin und Schatzmeisterin Daniela Watzke (E-Mail: watdan1@web.de).
 
§ 4
Zwecke der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs), Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. In diesem Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern, Trainern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Sofern sich die Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in dieser DSO an den entsprechenden Stellen erwähnt.
 
§ 5
Übermittlung von Daten an Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO)
Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten an diesen: Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes, Name und Lizenzstatus von Übungsleitern.
 
§ 6
Übermittlung an (hessische) Fachverbände
1) Als Mitglied folgender (hessischer) Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:
 
  Hessischer Tennisverband: Name, Alter, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion im Verein
 
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und Lizenzen, sowie zur Beantragung/Berechnung von Fördergeldern, welche dem Verein zugutekommen.
 
2) Des Weiteren werden folgende Daten an Institutionen übermittelt:
 
  1. Stadt Neu-Isenburg: Name, Alter, Geschlecht, Teilnahme an Turnieren/Meisterschaften und dortige Ergebnisse
  2. Sportkreis Offenbach: Name, Alter, Geschlecht, Teilnahme an Turnieren/Meisterschaften und dortige Ergebnisse
 
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein etwaige Fördermittel beantragen kann, welche insbesondere zur Förderung des Tennissports und Erhalt/Ausbau des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. verwendet werden.
 
§ 7
Veröffentlichung von Fotos und Berichten
1) Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, Ligaspiele) darf der Verein – ohne Einwilligung der betroffenen Personen – insbesondere
 
  - Teilnehmerlisten/Mannschaftsaufstellungen
- Fotos von der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer oder Zuschauer erkennbar sind
- Berichte und Ergebnisse
- Ergebnislisten
 
  aushängen, im Internet (z.B. auf seiner Homepage, bei Social-Media-Kanälen) und seiner Vereinszeitung veröffentlichen sowie an Print- und Online-Zeitungen/-Medien übermitteln. Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.
2) Einzelbilder von Zuschauern werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Personen hinweisen, werden dabei höchstens und soweit jeweils erforderlich Vor- und Familienname, Verein, Altersklasse sowie Funktion im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Familienname sowie Verein und Altersklasse.
3) Die vorgenannten Regelungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, auf die er zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Hilfsweise kommt als weitere Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO in Betracht: Die Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich; die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen demgegenüber nicht.
4) In sonstigen Fällen – insbesondere bei nicht öffentlichen Veranstaltungen – veröffentlicht/übermittelt der Verein Fotos, Berichte, Listen etc. nur mit Einwilligung der betroffenen Personen (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
 
§ 8
Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten
Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre, Trainer und Mitglieder nur herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, werden ihm die notwendigen Daten gegen die schriftliche Verpflichtung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.
 
§ 9
Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten
Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO).
 
§ 10
Löschung der Daten
Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
 
§ 11
Rechte der betroffenen Personen
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126b BGB) bei den in § 3 genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
 
§ 12
Einwilligungen
Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich oder in Textform (§ 126b BGB) bei den in § 3 genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom126 Widerruf unberührt.
 
§ 13
Beschwerderecht
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, https://datenschutz.hessen.de/.
 
Beschlossen durch den Vorstand des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. am 16.11.2021.
(Version 1.0)
 
gez. Michael Wagner
Präsident
gez. Daniela Watzke
Vizepräsidentin und Schatzmeisterin
 
gez. Florian Löhr
Schriftführer und Pressewart
gez. Julian Rhotert
Sportlicher Leiter