Hallenordnung
HALLENORDNUNG
TENNISCLUB ROT-WEISS NEU-ISENBURG e.V.
 
§ 1
Spielberechtigung
1. Die Plätze der Wilfried-Schwenzer-Halle dürfen nur von Personen benutzt werden, die den Platz zuvor gebucht haben. Der Vorraum sowie die Umkleiden und Duschen dürfen im Rahmen seiner Kapazitäten von jedem Mitglied genutzt werden.
2. Während der Sommersaison darf die Halle zudem für Medenspiele (z.B. bei Regen) und von dem Trainerteam des TC RW Neu-Isenburg e.V. genutzt werden.
3. Bei einem Verstoß gegen die vorgenenannten Regelungen wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € fällig.
 
§ 2
Sauberkeit
1. Die komplette Halle (inkl. Vorraum und Umkleiden/Duschen) darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.
2. Die Plätze dürfen nur mit sauberen Hallen-Tennisschuhen mit glatter Sohle benutzt werden. Insbesondere mit Straßenschuhen darf der Teppich nicht betreten werden. Es ist eine für den Tennissport geeignete Kleidung zu tragen.
3. Tiere dürfen die Tennishalle nicht betreten.
4. Das Rauchen ist in der gesamten Tennishalle untersagt.
5. Der Verzehr von Essen ist in der Halle nicht gestattet.
6. Bei einem Verstoß gegen die vorangegangenen Regelungen hat der Verursacher die entsprechenden Reinigungskosten zu zahlen.
 
§ 3
Verlassen der Halle
1. Bei dem Verlassen der Halle ist das Licht auszuschalten und die Fenster sind zu schließen.
2. Alle Gegenstände, die zuvor in die Halle gebracht wurden, sind nach dem Spielen wieder mitzunehmen. Fundsachen sind in die Fundkiste zu legen.
 
§ 4
Weitere Maßnahmen
1. Mitglieder des Vorstandes sowie die Hallenverwaltung sind berechtigt, die Plätze zu bestimmten Zeiten für Vereinsaktivitäten oder auf Grund von Unbespielbarkeit zu sperren.
2. Ungeachtet dessen ist der Vorstand des TC RW Neu-Isenburg e.V. berechtigt weitere Benutzungsregelungen zu erlassen, sollte dies nötig sein.
 
§ 5
Verstöße gegen die Hallenordnung
Bei wiederholten, groben Verstößen gegen diese Platzordnung ist der Vorstand berechtigt die Konten einzelner Personen (zeitweise) zu sperren, ihnen den Erwerb von Abonnements/Einzelstunden zu untersagen, sie der Halle zu verweisen oder ein (befristetes) Hausverbot auszusprechen.
 
Beschlossen durch den Vorstand des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e. V. am 31.08.2021